Spritzschäden

Spritzschäden durch Windabdrift

In der Regulierungspraxis von Umweltschäden (wie Spritzschäden durch Verwehen von Pflanzenschutzmitteln auf Nachbargrundstücken) können sich Probleme mit der Abgrenzung zwischen der KFZ- Schlepperhaftpflicht und der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflicht ergeben. Dann kommt es zu der Frage, ob die Schlepperhaftpflicht- oder die Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden bezahlen muss.

Sofern ein Spritzschaden über die Betriebshaftpflicht-Versicherung (Umwelthaftpflicht) reguliert wird ist zu bedenken, dass für diese Schäden in der Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart ist. Die Selbstbeteiligung kann schnell bis zu 1.500 € betragen.

Wir vermitteln KFZ-Haftpflichtversicherungen die vertragsgemäß Spritzschäden bezahlen und bei der es zu keiner Rückstufung im Schadensfall kommt.

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